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Vorwürfe gegen Manager der Deutschen Bank! Mitarbeiterin geht in Berufung! Deutsche Bank – Deutsches Steuergeld für….?

Sexuelle Belästigung und ausgenutzt am Arbeitsplatz!: Die internationale Presse hatte bereits am 20.12.2021 über den Fall einer Trainee der Deutschen Bank berichtet, die wegen sexueller Belästigung durch Führungskräfte der Deutschen Bank vor dem Arbeitsgericht (AZ: 7ca194/21) Frankfurt am Main geklagt hatte. Vertreten wurde die Klägerin von der Rechtsanwältin Asma Hussain-Hämäläinen aus Frankfurt. Wir haben den Fall in der RRRedaktion aufgegriffen, wir berichten ausführlich und ungekürzt über den gesamten Vorfall, wir bleiben dran. Spiegel – Vorwürfe bei der Deutschen Bank, t-online – Vorwürfe gegen Manager der Deutschen Bank, DBV hat ihren Bericht wieder aus dem Netz genommen, Börse Express.

Mitarbeiterin der Deutschen Bank AG geht in Berufung: Eine Mitarbeiterin hatte gegen die Deutsche Bank AG geklagt, weil sie von Führungskräften sexuell ausgebeutet worden sei. Sie sei aus Rache gegen diese Meldung nachfolgend entlassen worden. Das Arbeitsgericht hat sich unserer Meinung nach einen „schlanken Fuß“ gemacht und die Klage abgewiesen. Wir berichteten zu dem Fall, nachdem die Süddeutsche Zeitung den Fall aufgegriffen hatte. Nun hat die Klägerin Berufung gegen dieses Urteil eingelegt. Das ergibt sich aus dem heute von dem Arbeitsgericht anonymisiert veröffentlichten Urteil, das wir hier verlinken.

Urteil: ArbG_Frankfurt_7_Ca_194-21__Fachkammer_7_Ca_194-21_LARE220002228

Die Deutsche Bank hat sich gegen diese Vorwürfe verteidigt und behauptet, sie sei den Vorwürfen vollumfänglich nachgegangen. Man akzeptiere kein Fehlverhalten. Eine interne Untersuchung hätte ergeben, dass die Vorwürfe nicht zutreffen würden. Das berichtet heute die Nachrichtenagentur Bloomberg. Wir verlinken den Artikel hier. Dann verwundert es doch sehr, dass die Bank bei dieser angeblich ganz weißen Weste, der Klägerin seit der Kündigung im Januar 2021 ihr Gehalt weiter zahlt und zwar bis zu einer rechtskräftigen Beendigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens, also möglicherweise über Jahre hinaus. Das hat die Deutsche Bank mit der Anwältin der Klägerin in einem Teilvergleich vor dem Arbeitsgericht in der Güteverhandlung vereinbart. Die Klägerin wurde dabei von Rechtsanwältin Hussain-Hämäläinen aus Eschborn (Nähe Frankfurt am Main) vertreten, wie den Medien zu entnehmen war.

Diesen Teilvergleich schloss die Bank, obwohl sie doch von Anfang an wusste, dass die Kündigungsschutzklage zu spät erhoben worden war. Das Gericht führt nämlich in seinem Urteil aus, dass die Klägerin sich am 6. Januar 2021 an ihre Prozessbevollmächtigte gewandt hätte und am 7. Januar 2021 die Klage erhoben worden sei. Da die Klägerin am 4. Januar 2021 aus dem Urlaub zurückgekehrt sei und ein Kündigungsschreiben in ihrem Briefkasten vorgefunden hätte, hätte sie dann also sofort alles in die Wege leiten können und müssen, um sich sofort gegen die Kündigung zu wehren. Die Kündigungsschutzklage muss nämlich zwingend innerhalb von drei Wochen seit Zugang der Kündigung erhoben werden. Diese Frist lief am 5. Januar 2021 ab. Trotzdem hat sich die Kündigungsschutzklage für die Klägerin sehr gelohnt. Denn es dürfte äußerst selten vorkommen, dass nach einer verfristeten Kündigungsschutzklage ein Mitarbeiter sein Gehalt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens, also ggf. über Jahre hinaus, weiter erhält, als wenn es nie eine Kündigung gegeben hätte und das unter Freistellung: Bezahlter Urlaub also über Jahre hinaus. Da steht die Klägerin viel besser da, als jemand, der eine Kündigungsschutzklage gewinnt: Der muss nämlich zurück zur Arbeit. Wir werden sehen, wie die zweite Instanz entscheidet und berichten darüber.

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